Ernst Dorfner

„Vollgeld“

und hierzu erforderliche Klarstellungen zum Thema „Geld“

 

Teil 4

Das System des Vollgeldes

 

 

G. Der Jolly Joker der Geldmacher

Über die Macht der Geschäftsbanken

 

Fassen wir zusammen:

 

Auch wenn die Fähigkeit der Geldschaffung immer mehr zu den Geschäftsbanken hin sich verschiebt, so haben diese nicht die alleinige Macht, die Geldmenge beliebig zu steuern. Da diese über die Kreditaufnahme bzw. - rückzahlung gesteuert wird, brauchen die Geschäftsbanken dazu einen Partner in Person der Unternehmen, der Haushalte und des Staates. Es hängt an deren Verschuldungsbereitschaft, wieviel Geld vorhanden ist. Es hängt aber auch von der Fähigkeit der

Geschäftsbanken ab, Geld in Geldvermögen zu verwandeln. Dies deshalb, weil ihre Geldschaffung und ihre Vermittlung von Geldvermögen in einer Hand bzw. in einer BilanZentralbankuchhaltung zusammenfließt.

 

Den Schulden von Wirtschaft, Haushalten und Staat auf der Passivseite stehen dort gegenüber Geld in Form von Bargeld und täglich fälligen Guthaben einerseits und andererseits Geldvermögen in Form von längerfristig gebundenen Guthaben bzw. anderen Anlageformen.

Es steht nun in der Macht der Geschäftsbanken, bei gleichbleibendem Absolutwert das relative Verhältnis zwischen beiden zu verändern – und kommt es in Zeiten realwirtschaftlicher Wachstumsschwächen durchaus zu Verschiebungen zugunsten des verzinslichen oder ertragsbringenden Geldvermögens. Dabei die Banken nicht unbedingt gezwungen, auch jemand zu finden, der dieses nun in Geldvermögen umgewandelte Geld ertragsbringend anlegt. 

 

Dies deshalb, weil die Banken auch in Zeiten mangelnder Investitionsberitschaft der Realwirtschaft in der Lage sind, Zinsen zu bezahlen bzw. den Vermögenskonten gut zu buchen, weil:

 

  1. mit der Fähigkeit, Kredite – und damit Geld - aus dem Nichts zu schöpfen, sie mit den zeitlich vorauseilenden Kassieren von Kreditzinsen gegenüber den Einlagezinsen einen Jolly Joker ausspielen können, der solange die vollen Ertragszinsen abwirft, als Giralgeld in Nutzung ist;

 

  1. das Verschuldungs / Entschuldungs-Spiel über Investitionen auf den Finanzmärkten weitergespielt wird;

 

Zudem werden Teile des Geldvermögens (Spareinlagen, längerfristig gebundene Einlagen) in Finanzvermögen umgeschichtet, womit ein Teil der Zinsaufwendungen wegfallen, ohne dass dadurch die Fähigkeit der Gewährung von Krediten geschmälert wird.

 

  1. solange es keine Neuverschuldung in der Wirtschaft gibt, auch die Altschulden nicht getilgt werden können und auf diese weiterhin Zinsen anfallen.

 

Hier kann es allerdings zu Schwierigkeiten dann kommen, wenn die wachsenden Schulden nicht mehr besichert werden können. Damit die so entstandene Vermögens /Schuldenblase nun aber nicht in sich zusammenfällt, ist man bemüht, die buchhalterische Bewertung des Unternehmens über die Finanzmärkte hinaufzutreiben, was aber andererseits zu einem Anstieg des Kurs/Gewinn-Verhältnisses führt.

Das Spiel auf den Finanzmärkten dient somit auch dazu, in diese Schuldblase immer wieder warme Luft zu pumpen, um sie so gespannt zu halten und ihr immer wieder Auftrieb zu verleihen.

 

Daraus ergibt sich die Einsicht, dass Geld nicht nur dann nicht nachfragewirksam genützt wird, wenn es gehortet, sondern auch dann, wenn es gespart. Eine Umlaufsicherung kann also im derzeitigen Geldsystem wirksam unterlaufen werden.

 

Es ist zudem richtig, dass auf den Finanzmärkten große Geldsummen fließen. Es ist aber in Zweifel zu ziehen, dass diese Gelder von den Finanzmärkten auf die Realgütermärkte umgelenkt werden können.

Trotz aller Kritik an den Finanzmärkten ist ja zu bedenken, dass es eine vielleicht letzte Spielart im derzeitigen Geldsystem ist, wo sich jemand verschuldet, um eben auf diesen Märkten zu investieren – und um so Geld zu schaffen. Die verlangte demokratische Kontrolle der Finanzmärkte bzw. die Tobinsteuer könnte jedoch dazu führen, dass das Interesse an diesem Spiel verloren geht. Wer also nicht blind in diese Falle gehen will, sollte sich kritisch mit den hier besprochenen Gegebenheiten auseinandersetzen.

 

H. Vollgeld

Alles Geld schafft die Zentralbank

 

Deutlich ist ja zu sehen, dass die Zentralbanken die ihnen zugedachte Macht der Steuerung der Geldmenge und deren Umlauf derzeit nicht haben. Was also hier demokratisiert werden kann, ist die Ohnmacht der Zentralbank. So bleibt für die politische Arena  nur das Spielen mit Standortvorteilen der unterschiedlichsten Art, solange die Frage einer Neuordnung unseres Geldwesens als ein politisches Tabu betrachtet wird.

 

Wer von der Zentralbank entsprechende Einflussnahme erwartet, muss ihr also die Macht erst einmal gegeben, die sie angeblich schon hat. Das aber heißt, dass die Schaffung von Geld in jedweder Form wieder das alleinige Recht der Zentralbank wird. 

 

Joseph Huber (8) hat sich darüber ausführlich Gedanken gemacht und ein Konzept entwickelt. Im Gegensatz zum heutigen Teilreservesystem, in dem nur Zentralbankgeld (Noten und Münzen) rechtlich Geld sind, die täglich fälligen Guthaben jedoch nur Forderungen auf Geld, die mit einer sehr niedrigen Zentralbankgeld-Reserve hinterlegt sind, spricht er vom System eines Vollgeldes.

Dieses wird ausschließlich von der Zentralbank emittiert in Form von Banknoten, Münzen und auch Buchgeld. Letzteres ist dabei nun keine Forderung auf Geld mehr, sondern so wie Banknoten vollwertiges Geld. Buchgeld (9) wird auf eigenen Konten der Geschäftsbanken verwaltet, die aber nicht mehr in die Bankenbilanz eingehen. 

Damit wird eigentlich nur das in die Tat umgesetzt, was allgemeine Vorstellung ist. Die Zentralbank schafft das Geld, während die Geschäftsbanken Ersparnisse sammeln und in Form von verzinslichen Krediten weitergeben.

 

Das heutige Geldreservesystem wird in ein Vollgeldsystem umgewandelt. Dieses Vollgeld gibt es in Form von Banknoten und Münzen, aber auch (und mehrheitlich sogar) in Form von echtem Buchgeld.

 

Zusammengefasst sind folgende Änderungen notwendig :

·       Das Recht der Emission dieses Vollgeldes hat ausschließlich die Zentralbank. Neben diesem Vollgeld gibt es kein anderes Geld. (10)

 

·       Dabei werden Girokonten zu Geldkonten: Das, was am Konto steht, ist keine Forderung mehr auf Bargeld, sondern ist auch in Form von Buchgeld vollwertiges Geld.

 

 

·       Diese Buchgeldkonten bei den Geschäftsbanken gehen nicht mehr in die Bankbilanz ein. Die Bank verwaltet nur das bei ihr „lagernde“ Buchgeld wie ein Depot.

 

Auf diese Buchgeldkonten hat nur der Konteninhaber Zugriff, nicht aber die Geschäftsbank. Eine Übertragung des Konteninhalts (Ersparnis) an einen anderen in Form eines Kredits ist nur durch Beauftragung des Konteninhabers möglich.

 

Dabei überträgt der Inhaber des Buchgeldkontos den gesparten Beitrag auf ein Buchgeldkonto der Geschäftsbank  und erhält dafür eine Gutschrift auf seinem Sparkonto bei der Bank. Die Bank kann nun aber dieses Geld nicht vernichten, so wie im derzeitigen System. Sie hält ja damit keine Forderung gegen sich, die sie mit ihrer Verbindlichkeit ausgleicht, sondern eine Forderung gegen die Zentralbank, der eine Verbindlichkeit derselben gegenübersteht. Die GESCHÄFTSBANK kann das Geld erst dann in Geldvermögen verwandeln, wenn sie einen Investor gefunden hat, der sich verpflichtet, den Kredit zu einem spätern Zeitpunkt rückzuzahlen.

Das aber heißt, die GESCHÄFTSBANK kann Vollgeld genau so wenig verschwinden bzw. einfach in Geldvermögen verwandeln wie dingliches Geld (s.unter B)

Wenn nun also

 

Daraus folgt:

 

 

  • Den Banken ist eine eigene Kredit- und Giralgeldschöpfung nicht mehr möglich. Die Tätigkeit der Geschäftsbanken beschränkt sich so auf die Verwaltung der Geldkonten einerseits und auf die Vermittlung von Krediten andererseits.
  • Kredite können entweder auf Basis von Ersparnissen (Kundeneinlagen) oder durch Kreditaufnahme bei den Zentralbanken zur Verfügung gestellt werden.

 

  • Da die Geschäftsbanken jetzt Sollzinsen auf Einlagen nur dann zu zahlen vermag, wenn sie diese in Form von verzinslichen Krediten weitergeben kann, bestimmt sich deren Höhe nun erstmals über Angebot und Nachfrage. (15) 

·       Die Bankenbilanz enthält damit nur Forderungen gegen Kreditnehmer und vice versa Verbindlichkeiten gegenüber den Einlegern (Sparern) bzw. gegenüber der Zentralbank.

  • Die Versorgung der Wirtschaft und Gesellschaft mit Geld liegt damit allein in den Händen der Zentralbank.

 

Anzumerken ist, dass dieses Geld auch in Form von Buchgeld wieder dinglichen Charakter erhält, da es nicht mehr vernichtet werden kann. Kredite werden nicht mehr neugeschöpft, sondern wird dabei im Regelfall gespartes Geld weitergegeben. Wie bereits eingangs beschrieben, ergeben sich dabei Buchungsvorgänge wie beim Warengeld. Im ersten Schritt, dem Verleihen des Geldes vom Kunden A an die Bank, steht dem Geldbetrag auf der Aktivseite  der Bankenbilanz eine Verbindlichkeit gegen A gegenüber. Das Geld bleibt erhalten. Die Verbindlichkeit der Bank ist eine in Geld. Erst im zweiten Schritt, wenn das Geld an C weiterverliehen wird, wird die Verbindlichkeit der Bank bzw. die Forderung des A eine Forderung in Geldvermögen.

 

Soweit ist die (Wieder)Herstellung eines Geldes gediehen, so wie es die Meisten es sehen. Offen bleibt noch der Schritt vom Kreditgeld zum Tauschgeld zu machen. Dem widmen wir uns im Teil 5.

 

Anmerkungen

 

8.     Ausführlich in: Joseph Huber, Vollgeld, Beschäftigung, Grundsicherung und weniger Staatsquote durch eine modernisierte Geldordnung, Duncker & Humblot, 1999, S. 259ff

9.     Huber unterscheidet Buchgeld vom Giralgeld. Während ersteres vollwertiges Geld ist, ist Giralgeld nur eine Forderung auf Geld in Form täglich fälliger Guthaben, also ein Verrechnungskonto.

  1. Das allgemeine Geldregal als grundlegende währungspolitische Befugnis könnte für die EZB folgendermaßen lauten:

„Artikel 16: Geldausgabe: Die Europäische Zentralbank hat in den Staaten der Währungsunion das ausschließliche Recht, Geld als Bargeld in Form von Banknoten und Münzen sowie als Buchgeld zur Verwaltung auf Geldkonten und Geldkarten auszugeben. Die von ihr ausgegebenen Geldeinheiten sind die einzigen gesetzlichen Zahlungsmittel: Sie lauten auf Euro.“