Das System des
Vollgeldes
Fassen wir
zusammen:
Auch wenn die Fähigkeit der
Geldschaffung immer mehr zu den Geschäftsbanken hin sich verschiebt, so haben
diese nicht die alleinige Macht, die Geldmenge beliebig zu steuern. Da
diese über die Kreditaufnahme bzw. - rückzahlung gesteuert wird, brauchen die
Geschäftsbanken dazu einen Partner in Person der Unternehmen, der Haushalte und
des Staates. Es hängt an deren Verschuldungsbereitschaft, wieviel Geld vorhanden
ist. Es hängt aber auch von der Fähigkeit der
Geschäftsbanken ab, Geld in
Geldvermögen zu verwandeln. Dies deshalb, weil ihre Geldschaffung und ihre
Vermittlung von Geldvermögen in einer Hand bzw. in einer
BilanZentralbankuchhaltung zusammenfließt.
Den Schulden von Wirtschaft,
Haushalten und Staat auf der Passivseite stehen dort gegenüber Geld in Form von
Bargeld und täglich fälligen Guthaben einerseits und andererseits Geldvermögen
in Form von längerfristig gebundenen Guthaben bzw. anderen Anlageformen.
Es steht nun in der Macht
der Geschäftsbanken, bei gleichbleibendem Absolutwert das relative Verhältnis
zwischen beiden zu verändern – und kommt es in Zeiten realwirtschaftlicher
Wachstumsschwächen durchaus zu Verschiebungen zugunsten des verzinslichen oder
ertragsbringenden Geldvermögens. Dabei die Banken nicht unbedingt gezwungen,
auch jemand zu finden, der dieses nun in Geldvermögen umgewandelte Geld
ertragsbringend anlegt.
Dies deshalb, weil die
Banken auch in Zeiten mangelnder Investitionsberitschaft der Realwirtschaft in
der Lage sind, Zinsen zu bezahlen bzw. den Vermögenskonten gut zu buchen,
weil:
Zudem werden Teile des Geldvermögens (Spareinlagen,
längerfristig gebundene Einlagen) in Finanzvermögen umgeschichtet, womit ein
Teil der Zinsaufwendungen wegfallen, ohne dass dadurch die Fähigkeit der
Gewährung von Krediten geschmälert wird.
Hier kann es allerdings zu Schwierigkeiten dann
kommen, wenn die wachsenden Schulden nicht mehr besichert werden können. Damit
die so entstandene Vermögens /Schuldenblase nun aber nicht in sich
zusammenfällt, ist man bemüht, die buchhalterische Bewertung des Unternehmens
über die Finanzmärkte hinaufzutreiben, was aber andererseits zu einem Anstieg
des Kurs/Gewinn-Verhältnisses führt.
Das Spiel auf den Finanzmärkten dient somit auch
dazu, in diese Schuldblase immer wieder warme Luft zu pumpen, um sie so gespannt
zu halten und ihr immer wieder Auftrieb zu verleihen.
Daraus ergibt sich die Einsicht, dass Geld nicht nur dann nicht nachfragewirksam genützt wird, wenn es gehortet, sondern auch dann, wenn es gespart. Eine Umlaufsicherung kann also im derzeitigen Geldsystem wirksam unterlaufen werden.
Es ist zudem richtig, dass
auf den Finanzmärkten große Geldsummen fließen. Es ist aber in Zweifel zu
ziehen, dass diese Gelder von den Finanzmärkten auf die Realgütermärkte
umgelenkt werden können.
Trotz aller Kritik an den
Finanzmärkten ist ja zu bedenken, dass es eine vielleicht letzte Spielart im
derzeitigen Geldsystem ist, wo sich jemand verschuldet, um eben auf diesen
Märkten zu investieren – und um so Geld zu schaffen. Die verlangte demokratische
Kontrolle der Finanzmärkte bzw. die Tobinsteuer könnte jedoch dazu führen, dass
das Interesse an diesem Spiel verloren geht. Wer also nicht blind in diese Falle
gehen will, sollte sich kritisch mit den hier besprochenen Gegebenheiten
auseinandersetzen.
Deutlich ist ja zu sehen,
dass die Zentralbanken die ihnen zugedachte Macht der Steuerung der Geldmenge
und deren Umlauf derzeit nicht haben. Was also hier demokratisiert werden kann,
ist die Ohnmacht der Zentralbank. So bleibt für die politische Arena nur das Spielen mit Standortvorteilen
der unterschiedlichsten Art, solange die Frage einer Neuordnung unseres
Geldwesens als ein politisches Tabu betrachtet wird.
Wer von der Zentralbank
entsprechende Einflussnahme erwartet, muss ihr also die Macht erst einmal
gegeben, die sie angeblich schon hat. Das aber heißt, dass die Schaffung von
Geld in jedweder Form wieder das alleinige Recht der Zentralbank wird.
Joseph Huber (8) hat sich
darüber ausführlich Gedanken gemacht und ein Konzept entwickelt. Im Gegensatz
zum heutigen Teilreservesystem, in dem nur Zentralbankgeld (Noten und Münzen)
rechtlich Geld sind, die täglich fälligen Guthaben jedoch nur Forderungen auf
Geld, die mit einer sehr niedrigen Zentralbankgeld-Reserve hinterlegt sind,
spricht er vom System eines Vollgeldes.
Dieses wird ausschließlich
von der Zentralbank emittiert in Form von Banknoten, Münzen und auch Buchgeld.
Letzteres ist dabei nun keine Forderung auf Geld mehr, sondern so wie Banknoten
vollwertiges Geld. Buchgeld (9) wird auf eigenen Konten der Geschäftsbanken
verwaltet, die aber nicht mehr in die Bankenbilanz eingehen.
Damit wird eigentlich nur
das in die Tat umgesetzt, was allgemeine Vorstellung ist. Die Zentralbank
schafft das Geld, während die Geschäftsbanken Ersparnisse sammeln und in Form
von verzinslichen Krediten weitergeben.
Das heutige
Geldreservesystem wird in ein Vollgeldsystem umgewandelt. Dieses Vollgeld gibt
es in Form von Banknoten und Münzen, aber auch (und mehrheitlich sogar) in Form
von echtem Buchgeld.
Zusammengefasst sind
folgende Änderungen notwendig :
·
Das Recht der Emission dieses
Vollgeldes hat ausschließlich die Zentralbank. Neben diesem Vollgeld gibt es
kein anderes Geld. (10)
·
Dabei werden Girokonten zu
Geldkonten: Das, was am Konto steht, ist keine Forderung mehr auf Bargeld,
sondern ist auch in Form von Buchgeld vollwertiges
Geld.
·
Diese Buchgeldkonten bei den
Geschäftsbanken gehen nicht mehr in die Bankbilanz ein. Die Bank verwaltet nur
das bei ihr „lagernde“ Buchgeld wie ein Depot.
Auf diese Buchgeldkonten hat nur der Konteninhaber
Zugriff, nicht aber die Geschäftsbank. Eine Übertragung des Konteninhalts
(Ersparnis) an einen anderen in Form eines Kredits ist nur durch Beauftragung
des Konteninhabers möglich.
Dabei überträgt der Inhaber des Buchgeldkontos den
gesparten Beitrag auf ein Buchgeldkonto der Geschäftsbank und erhält dafür eine Gutschrift auf
seinem Sparkonto bei der Bank. Die Bank kann nun aber dieses Geld nicht
vernichten, so wie im derzeitigen System. Sie hält ja damit keine Forderung
gegen sich, die sie mit ihrer Verbindlichkeit ausgleicht, sondern eine Forderung
gegen die Zentralbank, der eine Verbindlichkeit derselben gegenübersteht. Die
GESCHÄFTSBANK kann das Geld erst dann in Geldvermögen verwandeln, wenn sie einen
Investor gefunden hat, der sich verpflichtet, den Kredit zu einem spätern
Zeitpunkt rückzuzahlen.
Das aber heißt, die GESCHÄFTSBANK kann Vollgeld genau
so wenig verschwinden bzw. einfach in Geldvermögen verwandeln wie dingliches
Geld (s.unter
B)
Wenn nun also
Daraus
folgt:
·
Die Bankenbilanz enthält damit
nur Forderungen gegen Kreditnehmer und vice versa Verbindlichkeiten
gegenüber den Einlegern (Sparern) bzw. gegenüber der
Zentralbank.
Anzumerken ist, dass dieses Geld
auch in Form von Buchgeld wieder dinglichen Charakter erhält, da es nicht mehr
vernichtet werden kann. Kredite werden nicht mehr neugeschöpft, sondern wird
dabei im Regelfall gespartes Geld
weitergegeben. Wie
bereits eingangs beschrieben, ergeben sich dabei Buchungsvorgänge wie beim
Warengeld. Im ersten Schritt, dem Verleihen des Geldes vom Kunden A an die Bank,
steht dem Geldbetrag auf der Aktivseite
der Bankenbilanz eine Verbindlichkeit gegen A gegenüber. Das Geld bleibt
erhalten. Die Verbindlichkeit der Bank ist eine in Geld. Erst im zweiten
Schritt, wenn das Geld an C weiterverliehen wird, wird die Verbindlichkeit der
Bank bzw. die Forderung des A eine Forderung in
Geldvermögen.
Soweit ist die
(Wieder)Herstellung eines Geldes gediehen, so wie es die Meisten es sehen. Offen
bleibt noch der Schritt vom Kreditgeld zum Tauschgeld zu machen. Dem widmen wir
uns im Teil 5.
Anmerkungen
8. Ausführlich in: Joseph Huber,
Vollgeld, Beschäftigung, Grundsicherung und weniger Staatsquote durch eine
modernisierte Geldordnung, Duncker & Humblot, 1999, S.
259ff
9. Huber unterscheidet Buchgeld vom
Giralgeld. Während ersteres vollwertiges Geld ist, ist Giralgeld nur eine
Forderung auf Geld in Form täglich fälliger Guthaben, also ein
Verrechnungskonto.
„Artikel 16: Geldausgabe: Die
Europäische Zentralbank hat in den Staaten der Währungsunion das ausschließliche
Recht, Geld als Bargeld in Form von Banknoten und Münzen sowie als Buchgeld zur
Verwaltung auf Geldkonten und Geldkarten auszugeben. Die von ihr ausgegebenen
Geldeinheiten sind die einzigen gesetzlichen Zahlungsmittel: Sie lauten auf
Euro.“